Hinweis zum Batteriegesetz


Da wir Geräte (z. B. Wecker oder Quarzuhren) mit Batterien vertreiben, sind wir verpflichtet, Endverbraucher gemäß der Batterieverordnung auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien sollen und dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Daher sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch bei einer Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben. Das bedeutet, dass Sie leere Batterien in unseren beiden Geschäften in der Marktlerstraße 33+46 unentgeltlich abgeben dürfen.

Allerdings beschränkt sich unsere Rücknahmeverpflichtung als Vertreiber auf Batterien der Art, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben.